Allgemeine Vertragsbedingungen der SKL PLUS Limited Liability Company </ p>

Unterlagen zum herunterladen

  1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, im Folgenden als „AGB“ bezeichnet, gelten für alle Speditions-, Transport-, Verkaufs- und Lieferverträge, die von SKL PLUS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Posen (61-608), Ul. Błażeja 70E, REGON 301067675, NIP 9721195168, eingetragen in das Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer 0000334391, dessen Registrierungsdokumente beim Bezirksgericht Posen – Nowe Miasto und Wilda, VIII. Geschäftsbereich des Nationalen Gerichtsregisters, im Folgenden angegeben sind als „SKL“, als Spediteur, Spediteur, Verkäufer oder Lieferant. </ li>
  2. Die AGB stellen einen Standardvertrag dar, der von SKL im Sinne der Kunst formuliert und angewendet wird. 384 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. </ Li>
  3. Die AGB sind ein wesentlicher Bestandteil des von SKL geschlossenen Vertrags, unabhängig vom Inhalt der Dokumente, die den Abschluss des Vertrags bestätigen, und insbesondere von Frachtbriefen, Transportaufträgen und anderen Handelsdokumenten, die schriftlich als Dokument oder Dokument erstellt wurden elektronisches Dokument. </ li>
  4. Die vertraglich vereinbarten und in schriftlicher, dokumentarischer oder elektronischer Form individuell vereinbarten und bestätigten vertraglichen Bestimmungen haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB, sofern sie Bestimmungen enthalten, die sich von denen der AGB unterscheiden. </ Li>
  5. Die AGB sind anwendbar, wenn die andere Vertragspartei, im Folgenden als „die andere Partei“ bezeichnet, eine Geschäftsperson im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist. </ Li>
  6. Die AGB werden auf der SKL-Website veröffentlicht und zum Zeitpunkt der Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellt. </ Li>
  7. Die AGB in elektronischer Form sind der kommerziellen Korrespondenz beigefügt, die mittels E-Mail (E-Mail) als PDF-Datei geführt wird. </ Li>
  8. Die AGB schließen die Verwendung anderer Standardverträge aus, insbesondere der von der anderen Vertragspartei verwendeten. </ Li>
  9. Informationen zu den von SKL angebotenen Dienstleistungen und Produkten, die in Katalogen, Preislisten, Ordnern, Pressematerialien sowie auf der SKL-Website veröffentlicht sind, sind nur werblicher Natur und stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar und ist nicht Bestandteil eines ausgeführten Vertrags. </ li> </ ul>
  10. Das Datum der Zahlung des von der anderen Partei an SKL geschuldeten Betrags beträgt 14 Tage, es sei denn, auf der von SKL ausgestellten Rechnung ist eine längere Zahlungsfrist angegeben. </ Li>
  11. Die Einreichung einer Beschwerde entbindet die andere Partei nicht von der Verpflichtung, Zahlungen an SKL rechtzeitig zu leisten. </ Li>
  12. Bei verspäteter Zahlung durch die andere Vertragspartei hat SKL Anspruch auf die gemäß Artikel festgelegten Höchstzinsen für Verspätungen. 481 §2 1 </ sup> des Bürgerlichen Gesetzbuches. </ Li>
  13. SKL und die andere Partei sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Ausführung und Erfüllung des Vertrags bezüglich seiner Bedingungen erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Die Wahrung der Vertraulichkeit gilt nicht für die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen, die nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich oder für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragsende und ist nicht zeitlich begrenzt. </ Li>
  14. Der Vertrag wird in polnischer Sprache geschlossen. Die polnische Sprache ist die Grundlage für die Auslegung des Vertrags, unabhängig vom Wohnsitzland oder der Herkunft der anderen Vertragspartei. </ Li>
  15. Im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung mit der anderen Partei als natürliche Person verarbeitet SKL als für die Verarbeitung Verantwortlicher personenbezogene Daten dieser Person gemäß Art. 6 Abs. 1 Punkte b, c und f der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (Allgemeine Datenschutzverordnung), insbesondere in dem Umfang, der zur Vertragserfüllung, Bearbeitung von Beschwerden, Geltendmachung von Ansprüchen und Erfüllung von Steuerpflichten erforderlich ist. </ li> </ ul>
  16. Gemeinsame Gerichte der Republik Polen sind in allen Angelegenheiten zuständig, die sich aus dem von SKL mit der anderen Vertragspartei geschlossenen Vertrag ergeben. Der Abschluss eines Vertrags mit GTC als Bestandteil ist gleichbedeutend mit dem Abschluss der Vereinbarung über die Wahl der Gerichtsbarkeit gemäß Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen. </ Li>
  17. Die Verpflichtungen aus dem von SKL mit der anderen Vertragspartei geschlossenen Vertrag unterliegen dem polnischen Recht. Der Abschluss eines Vertrages mit AGB als Bestandteil ist gleichbedeutend mit dem Abschluss eines Vertrages über die Rechtswahl im Sinne der Kunst. 3 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Verpflichtungen anwendbare Recht (Rom I).