Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“ genannt, finden Anwendung auf alle Speditions-, Transport-, Kauf- und Lieferverträge, die von SKL PLUS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Golęczewo (62-001), ul. Czereśniowa 33, REGON (statistische Nummer für Unternehmer) 301067675, NIP (dt. USt.-IdNr.) 9721195168, eingetragen ins Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (pol. KRS) unter der Nummer 0000334391, dessen Gründungsurkunden beim Amtsgericht Poznań – Nowe Miasto i Wilda, VIII Wydział Gospodarczy Krajowego Rejestru Sądowego (dt. VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters), geführt werden, im Folgenden „SKL“ genannt, als Spediteur, Frachtführer, Verkäufer oder Lieferant abgeschlossen werden.
    2. Die AGB stellen ein Vertragsmuster im Sinne von Art. 384 § 1 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar, welches von SKL festgelegt und angewendet wird.
    3. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil jedes von SKL abgeschlossenen Vertrages, unabhängig vom Inhalt der Urkunden, die den Vertragsabschluss bestätigen, insbesondere von Frachtbriefen, Transportaufträgen sowie sonstigen Handelsdokumenten, die in schriftlicher, elektronischer oder in Form eines Dokuments erstellt wurden.
    4. Vertragliche Bestimmungen, die individuell vereinbart und in schriftlicher, elektronischer oder in Form eines Dokuments bestätigt wurden, haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB, soweit sie von den AGB abweichende Regelungen enthalten.
    5. Die AGB finden Anwendung, sofern die andere Vertragspartei, im Folgenden „Vertragspartner“ genannt, Unternehmer im Sinne der Vorschriften des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist.
    6. Die AGB sind auf der Internetseite von SKL zugänglich und werden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
    7. Die AGB werden der per E-Mail geführten Handelskorrespondenz in elektronischer Form als PDF-Datei beigefügt.
    8. Die AGB schließen die Anwendung anderer Vertragsmuster aus, insbesondere solcher, die vom Vertragspartner von SKL verwendet werden.
    9. Informationen über Dienstleistungen und Produkte, die von SKL angeboten werden und sich in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Presseunterlagen sowie auf der Internetseite von SKL befinden, dienen ausschließlich zur Werbung, stellen aber kein Angebot im Sinne der Vorschriften des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar und bilden keinen Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.
    10. Die Zahlungsfrist für Vertragspartner von SKL beträgt 14 Tage, sofern auf der von SKL ausgestellten Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
    11. Die Erhebung einer Reklamation entbindet den Vertragspartner von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung an SKL nicht.
    12. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners stehen SKL die maximalen Verzugszinsen gemäß Art. 481 § 2¹ des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu.
    13. SKL und der Vertragspartner sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Abschluss und Vollzug des Vertrages über dessen Bedingungen erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltung gilt nicht für die Pflicht zur Offenlegung von Informationen, die sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt oder für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und ist zeitlich unbegrenzt.
    14. Der Vertrag wird in polnischer Sprache abgeschlossen. Die polnische Sprache liegt der Vertragsauslegung unabhängig vom Sitz oder Herkunftsland des Vertragspartners zugrunde.

     

    1. Im Falle vom Vertragsabschluss mit einem Vertragspartner, der eine natürliche Person ist, verarbeitet SKL als Verantwortlicher die personenbezogenen Daten dieser Person auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und f der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere in dem für die Vertragserfüllung, Bearbeitung von Reklamationen, Geltendmachung von Ansprüchen sowie Erfüllung steuerlicher Pflichten erforderlichen Umfang.
    2. Für alle Rechtssachen aus dem von SKL mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag sind die polnischen ordentlichen Gerichte zuständig. Der Abschluss eines Vertrages, dessen integralen Bestandteil die AGB bilden, gilt als Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne von Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
    3. Die Verpflichtungen aus dem von SKL mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag unterliegen dem polnischen Recht. Der Abschluss eines Vertrages, dessen integraler Bestandteil die AGB sind, gilt als Rechtswahlvereinbarung im Sinne von Art. 3 der Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I).
    4. Auf den von SKL mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag finden die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, erstellt in Wien am 11. April 1980 (Gesetzblatt der Republik Polen U. z 1997 r. nr 45 poz. 286), keine Anwendung.
    5. Über alle Rechtsstreiten, die aus dem von SKL mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag entstehen, werden die ordentlichen Gerichtsstände von SKL entscheiden.
    6. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des von SKL mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Form, in der der Vertrag abgeschlossen wurde, andernfalls sind sie nichtig.
    7. Schäden im Zusammenhang mit dem Transport und der Lieferung der gekauften Waren an den Kunden, sofern diese beauftragt wurden, sind wie folgt zu melden:
      a) äußerliche Verpackungsbeschädigungen sind in Anwesenheit des Kuriers oder Fahrers in dessen Formular zu melden;
      b) innere, aus der Lieferung resultierende Schäden sind spätestens bis 16 Uhr des auf das Empfangsdatum folgenden Werktages schriftlich beim Kundendienst zu melden.
    8. In beiden Fällen sind Fotos der Schäden zu machen und dem Kundenservice zu übermitteln.
    9. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Grundsätze gemäß Punkt 21 entbindet SKL von der Haftung für während des Transports entstandene Schäden.

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    Poznań, 25.07.2018